• Planungs- und Baurecht
    • Planungsrecht
      Das Bauplanungsrecht schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Bebauung und die Nutzung einzelner Grundstücke. Es bestimmt wo, was und wie viel gebaut und werden darf und welche Nutzungen zulässig sind.
    • Baurecht

      Baurecht bezeichnet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen; insbesondere das Baupolizeirecht.
    • Enteignungsrecht
      Als Enteignung bezeichnet man den Entzug (formelle Enteignung) oder die Beschränkung (materielle Enteignung) des Eigentums an einer unbeweglichen oder beweglichen Sache durch den Staat.
    • Umweltrecht

      Unter Umweltrecht versteht man die Gesamtheit der Rechtsnormen, die den Schutz der natürlichen Umwelt und die Erhaltung der Ökosysteme bezwecken.
    • Submissionsrecht
      Das Bausubmissionsrecht regelt das Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Bauvorhaben an Private.
  • Handelsrecht
    • Gesellschafts- und Firmenrecht
      Das Handelsrecht umfasst die Rechtsnormen, welche die Stellung der Kaufleute sowie die von ihnen abgeschlossenen Verträge betreffen.
    • Insolvenzrecht
      Das Insolvenzrecht umfasst die materielle und verfahrensrechtliche Stellung von einem oder mehreren Gläubigern bei Insolvenz eines Schuldners (Schuldbetreibung und Konkurs).
  • Internationales Recht
    • Europarecht
      Das Europarecht bezeichnet das Recht der Europäischen Union. Im weiteren Sinne umfasst es auch das Recht der anderen Staaten und der europäischen internationalen Organisationen.
    • Privatrecht (international)
      Bei privatrechtlichen Fällen mit Auslandsbezug (z.B. bei Eheschließung von zwei Personen unterschiedlicher Staatsbürgerschaft, bei einem Schadensfall im Ausland oder bei internationalen Verträgen) bestehen besondere Kollisionsnormen, die bestimmen, welches Privatrecht anzuwenden ist.
  • Strafrecht
    • Bürgerliches und Militärstrafrecht
      Das Strafrecht beinhaltet Rechtsnormen, welche bestimmte Handlungen beziehungsweise Unterlassungen mit einer Sanktion (Strafe) bedrohen.
  • Vertragsrecht
    • Arbeitsrecht

      Das private Arbeitsrecht umfasst alle Normen, welche in irgendeiner Form die Beschäftigung in einem Subordinationsverhältnis regeln.
    • Kaufvertragsrecht
      Als Kaufvertrag bezeichnet man ein Schuldverhältnis mit dem Ziel das Eigentum an einer Sache oder einem Recht gegen Entgelt zu verschaffen.
    • Miet- und Pachtrecht
      Das Mietrecht regelt die Überlassung einer Sache zum Gebrauch an den Mieter gegen Entgelt. Der Pachtvertrag gewährt dem Pächter darüber hinaus den Ertrag aus der Pachtsache.
    • Auftrags- und Werkvertragsrecht
      Der Auftrag verpflichtet den Beauftragten zur (entgeltlichen oder unentgeltlichen) Besorgung eines ihm übertragenen Geschäftes oder Dienstes im Interesse und nach den Weisungen des Auftraggebers. Der Werkvertrag bezeichnet den gegenseitigen Austausch von Leistungen, wobei sich der Unternehmer verpflichtet, ein Werk gegen Bezahlung einer Vergütung (Werklohn) durch den Besteller herzustellen.
  • Verwaltungsrecht
    • Ausländerrecht
      Das Ausländerrecht regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländern in der Schweiz.
    • Staatsrecht
      Das Staatsrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (Staat) und den ihm unterworfenen Bürgern.
    • Verwaltungsrecht (allgemein)
      Das Verwaltungsrecht regelt die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern, sowie die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
  • Zivilrecht
    • Ehe- und Konkubinatsrecht
      Das Ehe- und Konkubinatsrecht regelt den Abschluss, die Wirkung und Auflösung der Ehe bzw. des Konkubinats, sowie das Verhältnis der Ehegatten (bzw. der Konkubinatspartner) untereinander.
    • Scheidungsrecht

      Die Ehescheidung bewirkt die formelle und materielle Auflösung einer Ehe.
    • Erbrecht

      Das Erbrecht regelt Verfügungen von Todes wegen (Testament/Erbvertrag) sowie die Erbberechtigung und Erbteilung sowie die Beziehung unter den Erben.
    • Immobiliarsachenrecht
      Das Immobiliarsachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse an Grundstücken.